Informationen für Betriebe und Arbeitsstätten, Schulen und Kindergärten

 

    Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe

 

In den Arbeitsstätten müssen die zur Ersten Hilfe erforderlichen Mittel vorhanden sein. Sie müssen im Bedarfsfall leicht zugänglich und gegen Verunreinigungen, Nässe und hohen Temperaturen geschützt sein. Wenn es die Art des Betriebes erfordert, müssen Krankentragen vorhanden sein.

 

Bei Arbeitsstätten mit großer räumlicher Ausdehnung müssen sich Mittel zur Ersten Hilfe und, sofern es die

Art des Betriebes erfordert, Krankentragen an mehreren gut erreichbaren Stellen befinden

(höchstens 100 m bzw. maximal eine Geschosshöhe voneinander entfernt).

 

Sie haben die Wahl zwischen einem Verbandkasten oder einem anderen, den Anforderungen entsprechenden Behältnis, z. B. Verbandschrank oder Verbandkoffer, mit Füllung nach Vorschrift.

 

 

Betriebsart

Zahl der Beschäftigten

DIN 13157

DIN 13169 *

Verwaltungs- und Handelsbetriebe

 

1 - 50

51 - 300

301 - 600

für je 300 weitere MA

1

-

-

-

-

1

2

1

Herstellungs-, Verarbeitungsbetriebe

und vergleichbare Institutionen

1 - 20

21 -100

101 - 200

für je 100 weitere MA

1

-

-

-

-

1

2

1

Baustellen

 

1 - 10

11 - 50

51 - 100

für je weitere 50 MA

1

-

-

-

-

1

2

1

* Ein Verbandkasten nach DIN 13169 kann durch zwei Verbandkästen nach DIN 13157 ersetzt werden.

 

Sanitätsräume

Es muss mindestens ein Sanitätsraum oder eine vergleichbare Einrichtung vorhanden sein

1. in Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigen,

2. in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, wenn besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren bestehen,

3. auf Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten.

 

Sanitätsräume sowie ihre Zugänge müssen als solche gekennzeichnet sein. Die Räume müssen mit einer Krankentrage leicht zu erreichen sein. Sie müssen mit den für die Erste Hilfe und die ärztliche Erstversorgung erforderlichen Einrichtungen und Mittel ausgestattet sein.

 

Auszug aus dem Merkblatt Erste Hilfe in Schulen (GUV-SI 8065)

In allen Schulen muss mindestens ein Sanitätsraum oder eine vergleichbare Einrichtung vorhanden sein.

Dieser Raum muss mindestens mit einem kleinen Verbandkasten nach DIN 13157 Typ C sowie einer Krankentrage nach DIN 13024 oder einer Liege ausgerüstet sein. Auch sollte ein Waschbecken mit fließend kaltem und warmem Wasser vorhanden sein.

 

Sanitätstaschen mit entsprechendem Erste-Hilfe-Material sind bei Wanderungen, Exkursionen, Studienfahrten, Wintersportveranstaltungen, Sportveranstaltungen außerhalb der Sporthalle usw. mitzunehmen.

 

Auszug aus dem Merkblatt Erste Hilfe im Kindergarten (GUV-SI 8464)

In jeder Kindertageseinrichtung muss an zentraler Stelle geeignetes Erste-Hilfe-Material bereitgehalten werden und nach Verbrauch ergänzt werden. Notwendig ist mindestens der Verbandkasten C nach DIN 13157. Entsprechendes Erste-Hilfe-Material (z. B. Sanitätstasche) ist bei Ausflügen mitzunehmen.